Der Abbruch der Sitzung war bedauerlich, aber aufgrund vorgelegener Formfehler unumgänglich. Die danach erhobenen Vorwürfe der SPD diesbezüglich sind als haltlos zu bezeichnen.
Die von der SPD erhobenen Vorwürfe weisen die Vertreter von CDU, BG und Grünen zurück. Zunächst einmal ist es ohnehin bereits unter demokratietheoretischen Überlegungen höchst fragwürdig, dass die derzeitigen Stadtverordneten den Handlungsspielraum der neuen Stadtverordnetenversammlung dadurch einengen, dass sie kurz vor Ablauf der Wahlperiode einen Haushalt für das Jahr 2021 verabschieden. Das gerne vorgetragene Argument der Erhaltung der Handlungsfähigkeit greift nicht durch, da notwendige Ausgaben erfolgen können und begonnene Projekte nicht in Gefahr sind. Der Haushalt wurde auch in der Vergangenheit nicht selten schon zu späteren Zeitpunkten verabschiedet. Ein dringender Handlungsbedarf ist bei keinen der Themen, die auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung standen, ersichtlich. Die an den Tag gelegte Eile legt nahe, dass die derzeitige SPD/FDP Koalition um ihre Mehrheit fürchtet und deshalb noch übereilte Entscheidungen treffen wollen. Im Gegensatz zur SPD halten wir es für eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns an die uns selbst gegebenen Regeln halten. Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt treffen zu können, setzt voraus, dass wir rechtzeitig und umfassend informiert werden. Dazu gehört auch, dass uns die Einladung und die notwendigen Unterlagen vor der Stadtverordnetenversammlung zugehen, damit wir uns auf die Sitzung vorbereiten können. Alles andere wird unserer Verantwortung nicht gerecht. Bereits in der Vergangenheit haben wir viel zu oft hinnehmen müssen, dass wir in komplexen Angelegenheiten erst durch Vorlagen am Abend der Stadtverordnetenversammlung informiert wurden.
Es ist eine Frage der grundsätzlichen Haltung, ob man sich hemdsärmelig über geltende Regeln und das Recht hinwegsetzt, wie es in der Verantwortung der SPD in den Angelegenheiten Mittlauer Weg und Colemanpark geschehen ist, oder ob man Wert legt auf die Einhaltung des Rechts. Im Übrigen würden uns freuen, wenn die SPD und ihr Partner FDP die jetzt gezeigte Eile in Sachen Akteneinsichts-Ausschuss Mittlauer Weg an den Tag legen würden, um nach anderthalb Jahren zu einem Abschluss zu kommen. Dieses Thema ist aber wegen der vom HSGB festgestellten Rechtsverstöße des Ex- Bürgermeisters Stolz weiterhin für die SPD äußerst unangenehm und soll offensichtlich im Einvernehmen mit der FDP mit rechtsmissbräuchlichen Anträgen über den Wahltermin hinausgezögert werden. Einen Sitzungstermin hat der Vorsitzende Saß trotz mehrfacher Aufforderung – zuletzt auf unser Betreiben durch die Stadtverordnetenvorsteherin – in diesem Jahr noch nicht bestimmt. Diese dreiste Verweigerungshaltung findet die stillschweigende Billigung der SPD FDP Koalition. Hier wird offensichtlich zweierlei Maß gemessen. Glaubwürdig kann dieses Bündnis die Verschiebung des Termins der Stadtverordnetenversammlung um 2 Wochen aus diesem Grunde nicht anprangern.
Was die von uns einstimmig beschlossene Anfechtungsklage angeht, haben Mitglieder unserer Fraktionen die Prozessbevollmächtigte mit weiteren, dieser bisher noch nicht bekannten Informationen versorgt. Die Prozessvertreterin hat uns mitgeteilt, dass eine endgültige Bewertung des Sachverhalts insoweit noch aussteht. Insbesondere hat sie bisher keinerlei Akteneinsicht erhalten. Auch hier gilt das voreilige Entscheidungen auf der Basis von unzureichenden Informationen fehl am Platz sind, sondern eine sorgfältige Prüfung stattzufinden hat.
Im Übrigen haben wir der Staatsanwaltschaft weitere entscheidungserhebliche Informationen in der Angelegenheit Mitlauer-weg zukommen lassen. Wir gehen davon aus, dass dieser einer Prüfung unterzogen werden.