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08.11.2019, 10:42 Uhr
Colemanpark: CDU fordert die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche

„Es ist schade, dass in Gelnhausen offenbar nur noch über die Zeitung kommuniziert wird“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Litzinger. So habe seine Fraktion wieder einmal aus der Presse erfahren müssen, wie der Sachstand hinsichtlich des Rechtstreits um die Entwicklung des Colemanparks sei. „Wir sind davon ausgegangen, dass Bürgermeister Glöckner uns in dieser Angelegenheit rechtzeitig und umfassend informiert. Und erneut wurden unsere Erwartungen enttäuscht“, so Litzinger.

 

Schwerwiegender als die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Rathausspitze sei allerdings der sehr durchschaubare Rechtfertigungsversuch des ehemaligen Bürgermeisters und jetzigen Landrats Thorsten Stolz, der die Entwicklung der Housing Area trotz der kostspieligen Nachzahlungsforderungen an die Stadt in Höhe von 1,6 Millionen Euro als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet hatte (GNZ vom Freitag). „Die Latte für die eigenen Leistungen scheint bei Herrn Stolz sehr tief zu liegen. Denn dass die Stadt jetzt offenbar aufgrund von Versäumnissen der damals politisch Verantwortlichen –  neben Herrn Stolz ist hier namentlich auch Ex-Bauamtsleiter Günther Kauder zu nennen – noch einmal tief in die Tasche greifen muss, ist alles andere als ein Erfolg“ . Auch über die Entwicklung der ehemaligen Housing Area und die Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt könne man durchaus geteilter Meinung sein. „Lebendiger ist es in der Altstadt und rund ums Ziegelhaus seither jedenfalls nicht geworden“, urteilt Litzinger.

In der Sache fordert die CDU-Fraktion nunmehr eine umfassende und schonungslose Aufklärung. Insbesondere müsse geprüft werden, ob dem damaligen Bürgermeister Thorsten Stolz oder anderen damals handelnden Verantwortlichen ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen sei. Nach der bisher bekannten Faktenlage sei es nicht ungeprüft hinzunehmen, dass die Stadt Gelnhausen alleine für die Nachforderung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzustehen habe. Die Christdemokraten fordern deshalb die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Dieser soll prüfen, ob ein Fehlverhalten der damaligen Verantwortlichen vorliegt und ob Schadensersatzansprüche gegen diese geltend gemacht werden können.

Nach der bisher aus der Presse bekannten Faktenlage muss sich den damals handelnden Personen aufgedrängt haben, dass der mit dem Investor abgeschlossene Kaufvertrag zwangsläufig die Nachzahlungsverpflichtungen zur Folge habe. Nach dem auszugsweise zitierten Urteil seien diese Nachzahlungsverpflichtung der Schwerpunkt der Vertragsverhandlungen gewesen. Sie  hätten unmittelbar die Höhe des von der Stadt im Endergebnis zu zahlenden Kaufpreises bestimmt. Hier wäre also der damalige Bürgermeister in der Pflicht gewesen, die zu erwartende Nachzahlungsforderung bei den Verhandlungen mit dem Investor zu berücksichtigen, kommentiert die stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Petra Schott-Pfeifer „Der  Kaufvertrag mit den absehbaren schwerwiegenden finanziellen Nachteilen hätte in dieser Form niemals geschlossen werden dürfen,“ konstatiert sie. Außerdem habe der Rechtsstreit bei vorläufiger Bewertung des derzeit bekannten Sachverhalts keinerlei Erfolgsaussichten gehabt. Vielmehr sei dadurch noch eine hohe Zinsforderung, die nach der Berechnung der GNZ 410 000 Euro betrage,  entstanden. Hinzu kämen die Kosten für die Rechtsanwälte der Stadt und der Gegenseite sowie die Gerichtskosten, so Schott-Pfeifer weiter. Um den Schaden für die Stadt gering zu halten, hätte man allenfalls frühzeitig vor Beginn eines sinnlosen Rechtsstreit Vergleichsverhandlungen mit der BIMA führen müssen. „Angesichts des Umstandes, dass nach dem Urteilszitat die Nachzahlungspflichten Schwerpunkt der Vertragsverhandlungen mit der der BIMA waren, beurteile ich die von der Stadt vorgetragene Argumentation im Rechtsstreit als abwegig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht darauf nicht bereits frühzeitig hingewiesen hat“, erklärt Schott-Pfeifer.

Bürgermeister Glöckner sei vorzuwerfen, dass er diesen aussichtslosen Rechtsstreit während seiner Amtszeit weiterbetrieben hat und keine Bemühungen entfaltet hat, den Schaden gering zu halten, ergänzt Litzinger.