CDU Stadtverband Barbarossastadt Gelnhausen
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11.06.2018, 12:04 Uhr
Vorbeugen ist besser als heilen: CDU fordert Präventionsrat um Kriminalität zu verhindern
Antrag in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Vandalismus, Wohnungseinbrüche, aufdringliche Jugendgangs oder einfach das unsichere Gefühl, das einen nachts in Unterführungen, Parkhäusern oder andernorts auf dem Weg nach Hause beschleicht: Auch in Gelnhausen sind diese Probleme seit langem bekannt. Die Polizei tut alles, um die Bürger bestmöglich zu schützen, dennoch können die Beamten natürlich nicht überall sein. Lieber vorbeugen als heilen – unter diesem Motto beantragt die CDU Gelnhausen daher für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung bzw. die Reaktivierung eines Präventionsrates.

 

An diesem runden Tisch sollen Vertreter des Jugendamts, der Sozialhilfe, der Stadtplanung, der Feuerwehr und der Polizei, aber auch Vertreter der kirchlichen Jugendarbeit, von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern, Opferhilfevereinen, Selbsthilfegruppen, Arbeitsloseninitiativen sowie von Schulen und Kindergärten zusammenkommen, um gemeinsam Konzepte zur Verhinderung von Straftaten in der Barbarossastadt zu entwickeln. Die Liste soll - falls notwendig - erweitert werden.

„Wenn es darum geht, das Sicherheitsgefühl der Bürger in unserer Stadt zu erhöhen, dürfen wir den Staat nicht alleine lassen. Kriminalprävention ist geradezu das Musterbeispiel einer Aufgabe, die der Initiative und des dauernden ehrenamtlichen Engagements einzelner Bürger und Gruppen bedarf“, formuliert Fraktionsvorsitzender Christian Litzinger das Ziel des CDU-Antrags. 

Kriminalprävention müsse dezentral, das heißt vor Ort, geleistet werden. Im Rahmen eines Präventionsrates könnten Ideen gesammelt und formuliert, die betroffenen Stellen besser miteinander vernetzt und eine umfassende Kommunikationsstrategie nach außen entwickelt werden, damit die geplanten Vorhaben den gewünschten Effekt erzielen.

Die CDU hofft auf möglichst große Unterstützung für ihren Antrag; die endgültige Entscheidung liegt in den Händen der Stadtverordnetenversammlung.