CDU Stadtverband Barbarossastadt Gelnhausen
Besuchen Sie uns auf http://www.cdu-gelnhausen.de

DRUCK STARTEN


15.12.2007, 20:32 Uhr
 
Verfahren gegen Gelnhäuser Stadtrat eingestellt
Kein Bußgeld für Jürgen Eberhardt - Richter Ott: "Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht liegt vor" - Rathaus zufrieden
Eingestellt wurde gestern das Verfahren um ein vom Magistrat verhängtes Bußgeld an Stadtrat Jürgen Eberhardt von den Linken. Der Magistrat hatte gegen sein eigenes Mitglied ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines aus seiner Sicht vorliegenden Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht angestrengt, im Rahmen dessen Eberhardt aufgefordert wurde ein Bußgeld über 250 Euro zu zahlen. Ihm wurde vorgeworfen, vertrauliche Informationen über den Bau eines Seniorenwohnheimes an der Barbarossastraße publik gemacht zu haben und so gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Paragraf 24 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verstoßen zu haben.
Während der gestrigen Sitzung wurde nun der Widerspruch des Stadtrates vor Richter Dr. Wolfgang Ott vor dem Gelnhäuser Amtsgericht verhandelt. Eberhardt erklärte während der Verhandlung, er habe nicht gegen die HGO verstoßen, da es sich um einen dienstlichen Schriftverkehr gehandelt habe, den er in seiner Tätigkeit als Stadtrat vollzogen habe. Er dürfe in diesem Zusammenhang an seine Fraktion berichten. "Außerdem können Tatsachen, die offenkundig sind, die Verschwiegenheit nicht verletzen", so der Stadtrat. Es habe sich um eine wichtige Geschichte gehandelt, die die Gelnhäuser betreffe, eine Angelegenheit, die keiner Geheimhaltung bedürfe: "Ich habe gewartet, dass der Magistrat die Bürger informiert und dann entschieden, dass die Bürgerunterrichtung höher zu bewerten ist, als der Investor", erklärte Eberhardt.
Man habe das Bußgeld zum Schutz von Investoren verhangen, so Magistratsdirektor Michael Schwaab während der Verhandlung. So solle auch in Zukunft dieser Schutz gewährleistet werden.
"Meines Erachtens haben wir hier alle Voraussetzungen für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht", verdeutlichte Richter Ott während des Urteils. Dennoch sei er dafür, das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Und er führte aus: "Sie wären zu verurteilen gewesen, allerdings gilt hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Bei dem ersten Verstoß hätte zunächst eine Ermahnung durch den Magistrat erfolgen müssen. Das hole ich nun nach." Bei einem weiteren Verstoß könne die Stadt nun ein Bußgeld erteilen. "Ich würde es dann noch erhöhen, denn Sie wissen nun Bescheid, wie hier die Rechtslage ist", mahnte der Richter.
Er sei mit dem Urteil zufrieden, erklärte Stadtrat Jürgen Eberhardt nach dem Urteil und lobte die "faire Verhandlungsführung".
Die Gespräche mit dem Magistrat seien "knallhart" verlaufen und das Urteil erleichtere nun die künftige gemeinsame Arbeit. Auch Michael Schwaab zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Richters. "Es ist deutlich geworden, dass hier ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit vorliegt. Es geht hier nicht um das Bußgeld, sondern darum, dass Informationen nicht weiter gegeben werden. Wir haben unser Ziel erreicht", erklärte der Magistratsdirektor.
GT(skl).